RECHTSGRUNDLAGE
Dieser Vertrag wurde in Übereinstimmung mit folgenden Rechtsnormen erstellt:
Beschluss des Ministerrats Nr. 65 vom 21.01.2009 „Über Pauschalreiseverträge”;
Gesetz Nr. 9902 vom 17.04.2008 „Über den Verbraucherschutz” in seiner geänderten Fassung;
Gesetz Nr. 93/2015 „Über den Tourismus”;
Gesetz Nr. 9880 vom 25.02.2008 „Über die elektronische Signatur”.
DEFINITIONEN
„Vertrag” – bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Verbraucher und dem Veranstalter und/oder Verkäufer, durch die der Verbraucher sich verpflichtet, einen festgelegten Pauschalpreis im Austausch für das vom Veranstalter (Fiori Travel Sh.p.k.) angebotene Reisepaket zu zahlen.
„Reisepaket” – bezeichnet eine vorab arrangierte Kombination aus mindestens zwei der folgenden Leistungen:
i) Transport;
ii) Unterkunft;
iii) andere touristische Leistungen, die nicht direkt mit Transport oder Unterkunft verbunden sind und einen wesentlichen Teil des Pakets darstellen;
mit einer Laufzeit von mindestens 24 Stunden oder mit Übernachtung.
„Reiseveranstalter” (Organisator) – Fiori Travel Sh.p.k., eine juristische Person, die vorab arrangierte Reisepakete entwirft und organisiert und für das angebotene Produkt verantwortlich ist.
„Reisebüro” – eine lizenzierte juristische Person, die Reise-, Unterkunfts- oder Transporttickets sowie Tickets für Sport- oder Kulturveranstaltungen gegen Entgelt vermittelt.
„Reservierung” – die Zurückstellung oder Bestellung einer touristischen Leistung durch die Agentur auf Kundenwunsch.
„Bestätigung” –
a) Überprüfung der Verfügbarkeit einer Reservierung; oder
b) die endgültige Vereinbarung, durch die der Kunde Zahlungsverpflichtungen erfüllt.
„Hotel” – ein Gebäude oder eine Gruppe verbundener Gebäude mit nicht weniger als sechs (6) Zimmern, das Unterkunft und zusätzliche Dienstleistungen für die Öffentlichkeit bereitstellt.
„Rückerstattung” – der Betrag, den die Agentur dem Kunden in Fällen der Nichterfüllung des Vertrags zurückzuzahlen verpflichtet ist.
PREIS
3.1. Der Endpreis des Reisepakets ist auf der von Fiori Travel Sh.p.k. ausgestellten Rechnung angegeben.
3.2. Der Endpreis gibt klar an, welche Leistungen inbegriffen und welche ausgeschlossen sind.
3.3. Der Preis ist fest, außer wenn:
a) Transport- oder Kraftstoffkosten sich ändern;
b) Hafen- oder Flughafensteuern sich ändern;
c) der Wechselkurs vor dem Abreisedatum variiert.
3.4. Preiserhöhungen können auftreten. Der Kunde hat das Recht, die Reservierung zu stornieren, wenn der neue Preis nicht akzeptiert wird.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND -METHODEN
6.1. Zahlungsplan
Der Reisende zahlt 30 % des Gesamtpreises bei Reservierung und die restlichen 70 % mindestens 20 Tage vor Abreise.
6.2. Zahlungsmethoden
Barzahlung
Banküberweisung
Internationale Geldüberweisung (z. B. Western Union, MoneyGram) – alle Überweisungsgebühren trägt der Kunde.
STORNIERUNGEN
7.1. Wenn die Agentur eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt hat, kann sie die Reise absagen, wenn diese Zahl nicht erreicht wird.
7.2. Die Agentur kann die Reise auch aufgrund höherer Gewalt absagen.
7.3–7.7. Weitere Stornierungsbedingungen gelten gemäß albanischem Recht.
ÜBERTRAGUNG DES PAKETS AN DRITTE
8.1. Der Kunde kann das Paket bis spätestens 10 Tage vor Abreise an einen Dritten übertragen.
8.2. Die Übertragung ist kostenlos, wenn der Dritte dieselben Buchungsmerkmale aufweist.
VORVERTRAGLICHE INFORMATIONSPFLICHTEN DER AGENTUR
9.1. Vor Unterzeichnung des Vertrags stellt Fiori Travel Sh.p.k. schriftliche Informationen über Visa- und Passanforderungen, Gesundheitsvorschriften und alle Vertragsbedingungen bereit.
PFLICHTEN DES VERANSTALTERS VOR ABREISE
10.1. Mindestens einen Tag vor Abreise informiert die Agentur den Kunden schriftlich über alle relevanten Reisedetails.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
12.1–12.3. Die Agentur haftet nicht für Schäden bei Stornierungen aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt.
RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
13.1–13.6. Der Kunde muss den Gesamtbetrag zahlen, sich angemessen verhalten und Beanstandungen umgehend melden.
BEISTAND UND VERSICHERUNG
14.1–14.2. Fiori Travel Sh.p.k. leistet bei Schwierigkeiten sofortige Unterstützung.
BESCHWERDEN
15.1–15.2. Beschwerden sind innerhalb eines (1) Tages nach Reiseende einzureichen und werden innerhalb von zwei (2) Tagen beantwortet.
STREITBEILEGUNG
16.1. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten gütlich beizulegen. Andernfalls werden sie durch Mediation, Schiedsverfahren oder zuständige Justizbehörden nach albanischem Recht gelöst.
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